Aktuelle Informationen



Vereins-Sprechstunden

und Beratung unseres Fachberaterteams

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 Die nächste Mitglieder-Sprechstunde ist geplant am:

Dienstag, den 30. April 2024,

ab 18:30h in unserem Vereinsheim.

 

NEUER SERVICE:

Zudem findet ab jetzt immer zeitgleich und auch im Vereinsheim eine Sprechstunde unseres Fachberaterteams für unsere Mitglieder statt, bei der Ihr Fragen rund um den Garten stellen und Euch kompetent beraten lassen könnt.

 

Info für alle Garten-Interessierte: Derzeit sind keine Gärten frei und die Warteliste ist geschlossen.

 

Weitere Termine:

28. Mai - - 25. Juni - - 30. Juli - - 27. August

24. September - - 29. Oktober - - 26. November

(Im Dezember findet keine Sprechstunde statt.)

   

Ihr könnt Euch aber natürlich mit Euren Anliegen auch immer direkt an die Mitglieder des Vorstands wenden, oder uns auch telefonisch oder per Mail oder hier über unsere Webseite kontaktieren.

 

Alle PächterINNEN können zu den Sprechstunde-Terminen einfach unangemeldet vorbeikommen. Garten-Interessierte können sich an diesen Terminen gerne über unseren Verein informieren.

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Cannabispflanzen in den Kleingärten nicht legal

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Klarstellung: Auch nach dem neuen Gesetz ist der private Anbau der oft zitierten 3 Cannabispflanzen in unseren Kleingärten nicht legal, da sich der Begriff "privat" im Gesetz nur auf den Bereich der eigenen Wohnung, bzw. des "gewöhnlichen Aufenthaltortes" bezieht. Auch ein gemeinschaftlicher Anbau in sogenannten "Anbauvereinigungen" ist nicht zulässig. Näheres erfahrt Ihr in der angehängten Info des BKD.

 

Download
Regelung zum Cannabisanbau in Kleingärten
Aktuelle Infos zum neuen Gesetz.
Cannabisgesetz-CanG.pdf
Adobe Acrobat Dokument 235.6 KB

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Obst- und Gemüseregal

🍎   🥕  🥦  🍐

Am Anfang des Hauptgangs steht ein Regal zum

Ablegen überschüssiger Ernten bereit.

 

Zuweilen kommt es vor, dass unsere Gärten so viel Ernte abwerfen, dass wir sie selbst nicht verwerten können, und die deswegen entweder auf dem Kompost landet oder einfach liegen bleiben.

Andere Menschen hingegen wären sehr froh über frisches Obst, Gemüse, Nüsse, Blumen, Kräuter und andere Geschenke der Natur.  

Deswegen steht ein Regal am Anfang des Hauptgangs (Richtung Xantenerstr.), wo alle GärtnerINNEN ihre nicht benötigten Ernten auslegen können.

Die PassantenINNEN können sich dann dort kostenlos bedienen.

 

Wir bitten darum, nur appetitliche und noch verzehrbare

Sachen am Regal abzulegen.

Bitte kein faules oder zu sehr "bewohntes" Erntegut, und kein Obst, Gemüse oder Salate, die nach kürzester Zeit matschig sind. 

Wir bitten, keine Tüten, Kartons oder sonstige Verpackungen mit abzulegen.

 

Nicht nur wir vom Vorstand, auch alle anderen Vereins-Mitglieder können gern mit darauf achten, dass das Regal "sauber" bleibt, und faule Sachen, die nicht mitgenommen werden, auf ihrem eigenen Kompost entsorgen. Dankeschön!

Euer Vorstand.

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Erinnerung

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Liebe Vereinsmitglieder. 

Seit dem 01. Januar 2023 gilt eine neue Gartenordnung,

deren Vorgaben von allen GärtnerINNEN eingehalten und vom jeweiligen Vorstand überprüft werden sollen. 

In loser Reihenfolge wollen wir Euch an dieser Stelle immer einige neue Paragraphen zu oft nachgefragten Themen vorstellen.

 

(§ 14) Trampoline

14. Pro Garten ist das Aufstellen von einem Trampolin mit maximal 2,20 m Außendurchmesser erlaubt. Der Standort ist mit dem Vereinsvorstand abzusprechen. Ein Grenzabstand von mindestens 1,50 m zur Gartengrenze ist einzuhalten. Das Aufstellen ist nur in dem Zeitraum vom 01.04. bis zum 30.09. eines jeden Jahres erlaubt. Die Verkehrssicherheitspflicht obliegt dem/der Pächter*in des Gartens. 

 

(§ 7)  Gartenteiche

7.1. Der Bau von Gartenteichen (Folienteich oder Fertigteich), die als Feuchtbiotope gestaltet werden sollen, sind in einer Größe von max. 18 qm einschließlich flachen Randbereich und einer Tiefe von max. 80 cm zulässig und erwünscht.

Der Bau betonierter Gartenteiche ist verboten.

7.2. Ein Abstand von mindestens 1,50 m zur Gartengrenze ist einzuhalten.

7.3. Betonierte oder nicht funktionsfähige Gartenteiche sind bei Pächter*innen-Wechsel fachgerecht zurückzubauen.

7.4. Die Verkehrssicherungspflicht gegen Unfallgefahren obliegt dem/der Pächter*in.

 

(§ 23) Kies- und Schotterbeete

Das Anlegen von Kies- oder Schotterbeeten und ähnlichem ist verboten.

Vorhandene Kies- und Schotterbeete etc. sind umgehend fachgerecht zurückzubauen. Die Steine sind restlos zu beseitigen, der Boden als kleingärtnerisch nutzbare, schadstoffreie Fläche wieder herzustellen.

 

(§30)  AUSSEN-ANTENNEN UND SATELLITENSCHÜSSELN

Das Anbringen und Aufstellen von Außenantennen und Satelliten-Schüsseln im Kleingartengelände ist verboten. Vorhandene Anlagen sind zu entfernen.

 

Die vollständige Gartenordnung sowie andere interessante Infos

und wichtige Formulare zum Download findet Ihr ☛ hier auf

der Webseite* des Kölner Kreisverbands.

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Passwort für den Mitgliederbereich

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Liebe Vereinsmitglieder. 

Um die Artikel und Infos im gesicherten Mitgliederbereich dieser Webseite lesen zu können braucht Ihr ein Passwort

Ihr erhaltet es nach Prüfung, indem Ihr uns unter Angabe Eures Namens und Eurer Gartennummer hier über unser

Kontaktformular eine entsprechende Anfrage schickt.

Oder natürlich auch, indem Ihr Euch an ein Mitglied des Vorstands wendet, um das Passwort dort persönlich zu erfragen. 

Euer Vorstand

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Ratten in den Gärten

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Es wurden wiederholt Wanderratten in den Gärten gesichtet.

 

Wir bitten alle Pächter, ihre Gärten nach eventuellen Verstecken und Ratten-Bauten abzusuchen, und bei Bautätigkeiten die Ratten zu vergrämen. Im Zweifel wendet Euch an den Vorstand.

 Desweiter ist besonders darauf zu achten, keine Fleisch- und Essensreste auf dem Kompost zu entsorgen.

 

Es sei darauf hingewiesen, dass es untersagt ist, Giftköder in den Gärten auszulegen, da in der Anlage sowohl Katzen als auch Füchse, Igel, Raben-Vögel, Siebenschläfer, Mäuse und andere Tiere

unterwegs sind, die elend an diesem Gift krepieren.

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Erfassung der Gartenschläfer

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Der Bestand der früher weit verbreiteten Gartenschläfer

(auch Schlafmaus genannt) geht europaweit rapide zurück!

In einigen Regionen sind sie bereits ausgestorben!

In Deutschland zählen sie zu den gefährdeten Arten!

 

Der BUND möchte mit der Initiative "Spurensuche Gartenschläfer"

die aktuelle Population erfassen - übrigens gerade im Kölner Raum, da hier eine Verbreitungsgrenze verläuft. So hofft man, Strategien für den effektiven Schutz der gefährdeten Tiere entwickeln zu können.

Weitere Infos zu dem Projekt und zu Gartenschläfern ganz allgemein, sowie die Möglichkeit zur Meldung findet Ihr unter folgendem Link: 

www.gartenschlaefer.de *

 

Klickt auf die Seite und macht mit!

Falls Ihr einen Gartenschläfer entdeckt habt, könnt Ihr so dabei helfen, dass adäquate Schutzkonzepte erarbeitet werden.

*

(Dies ist ein Aufruf des BUND, den unser Verein unterstützt.

Für die angegebene Aktion ist allein der BUND verantwortlich.)

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Vordrucke für Verträge und Anträge, sowie andere wichtige Infos über Kleingärten

📍

Wichtige Dokumente (wie z.B. die Richtlinien für Kleingärten) sowie nützliche Formular-Vordrucke zum Download und Ausdrucken (z.B. zur Kündigung eines Gartens, den Vertrag zur Nutzung unseres Vereinsheims oder Vordrucke für einen Versicherungsfall) haben wir u.a. hier im ☛ Mitgliederbereich für Euch eingestellt.

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