Freie gärten ...



... gibt es bei uns selten.

Wer sich für einen Garten in unserer schönen Anlage interessiert, findet hier aber ein paar wichtige Infos.  

achtung: Derzeit sind bei uns keine Gärten frei und unsere Warteliste ist geschlossen.

 

Zuweilen werden Gärten in unserer Anlage frei und können dann

neu verpachtet werden. Jedoch ist nie vorhersehbar, wieviele Gärten das pro Jahr sein werden. Mal sind es zwei, mal sind es sechs oder sieben... Sicher ist nur: Es werden bereits seit Jahren immer erheblich weniger Gärten frei als Anfragen von Garten-Interessierten eingehen.

Deswegen gibt es bei uns eineWarteliste.

 

Wer sich für einen freien Garten in unserer Anlage interessiert,

muss sich persönlich in dieseWarteliste eintragen und dazu vor Ort in unserem Vereinsbüro einen Antrag stellen.

Anfragen per Telefon, Brief oder Mail können nicht berücksichtigt werden!

 

Die Anträge können bei einer unserer Vereins-Sprechstunden eingesehen und ausgefüllt werden. Dabei kann man sich auch über das weitere Vergabe-Verfahren, die Vereins-Ordnung und über unseren Verein im allgemeinen informieren.

Beim Eintrag in unsere Warteliste wird eine Kaution erhoben, die zurückbezahlt wird, falls kein Interesse mehr an einem Garten bestehen sollte.

 

Wichtig:

Frei werdende Gärten werden immer nur über den Vereinsvorstand anhand der aktuellen Warteliste neu vergeben und NICHT über die momentanen PächterINNEN des Gartens.

 

Weitere Infos:

Wenn Sie einen Garten übernehmen, müssen Sie eine jährliche

Pacht an den Verein zahlen, und sich zuvor mit der/dem früheren PächterIN des Gartens über eine Ablösesumme, z.B. für im Garten verbleibende, private Arbeitswerkzeuge oder Gartenmöbel einigen.

 

Desweiteren ist der insgesamte Wert der im Garten verbleibenden, immobilen Wertgegenstände (z.B. Laube und mehrjährige Pflanzen wie Bäume oder Beeren-Sträucher) vom neuen Pächter zu erstatten. Dieser Wert wird zuvor von einem unabhängigen Gutachter ermittelt und richtet sich u.a. nach dem Zustand des Gartens, seiner Pflanzen und seiner Ausstattung.

 

Der/die neue PächterIN verpflichtet sich mit der Pacht, den

Garten im Sinne einer kleingärtnerischen Nutzung und gemäß der geltenden Gartenordnung zu bewirtschaften und zu erhalten.

 

Detailliertere Informationen zur möglichen Übernahme eines Gartens erhalten Sie in den monatlichen Vereins-Sprechstunden.

 

Die Sprechstunden finden normalerweise immer am

letzten Dienstag jeden Monats ab 18:30h

im Vereinsheim statt (außer im Dezember).

Die aktuellen Termine finden sich ☛ hier auf unserer Webseite. 

 

Bei weiteren Fragen können Sie den Vorstand auch telefonisch

oder ☛ hier über die Webseite kontaktieren. 

 

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